{"id":17635,"date":"2023-06-14T14:14:31","date_gmt":"2023-06-14T12:14:31","guid":{"rendered":"http:\/\/wp13853602.server-he.de\/bg\/?page_id=17635"},"modified":"2025-11-19T10:52:24","modified_gmt":"2025-11-19T09:52:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.business-geomatics.com\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>AGB <\/strong><strong>f\u00fcr Anzeigen und Werbeleistungen in Zeitschriften und Magazinen sowie digitalen Medien des unter der Marke BUSINESS GEOMATICS zusammengefassten Verlagsangebotes der sig Media GmbH &amp; Co. KG, K\u00f6ln<\/strong><\/p>\n<p><strong>Anwendungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich von der sig Media GmbH &amp; Co. KG (Nachfolgend \u201eVerlag\u201c) etwas anderes schriftlich best\u00e4tigt wird, gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertragsbeziehungen mit dem Verlag ausschlie\u00dflich die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (kurz AGB genannt).<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Anzeigenauftrag<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist der Vertrag \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen\/Werbeformate eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten (im weiteren Verlauf \u201eKunde\u201c genannt) in einer Druckschrift und\/oder einem vom Verlag herausgegeben digitalen Medium zum Zweck der Verbreitung. S\u00e4mtliche Anzeigenauftr\u00e4ge werden ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abgewickelt. Im Falle von elektronisch \u00fcbermittelten Anzeigenauftr\u00e4gen kann der Text der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen auf den Computer im Internetangebot unter www.50komma2.de heruntergeladen und\/oder ausgedruckt werden. Von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen und\/oder Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens des Verlages ausdr\u00fccklich zugestimmt. Insbesondere f\u00fchrt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zur\u00fcckweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu, dass die anderweitigen AGB als vereinbart gelten.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Unternehmer\/Kunde<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Kunde im Sinne dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nat\u00fcrliche oder juristische Personen oder rechtsf\u00e4hige Personengesellschaften, mit denen in Gesch\u00e4ftsbeziehung getreten wird und die in Aus\u00fcbung einer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handeln. Der Verlag ist Verwender dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbestimmungen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Angebote und Auftragserteilung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1 Alle Angebote des Verlages sind freibleibend. Mit dem Anzeigenauftrag gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die Annahme des Angebotes ausdr\u00fccklich schriftlich durch Auftragsbest\u00e4tigung erkl\u00e4rt. Wird ein Anzeigenauftrag auf elektronischem Wege in Auftrag gegeben, wird der Verlag den Zugang des Auftrages schriftlich best\u00e4tigen, allerdings stellt die Zugangsbest\u00e4tigung noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar. Eine verbindliche Annahme liegt auch bei der Anzeigenaufgabe auf elektronischem Wege erst vor, wenn der Verlag die Annahme des Angebotes ausdr\u00fccklich per Auftragsbest\u00e4tigung erkl\u00e4rt. Gleiches gilt bei m\u00fcndlich (fernm\u00fcndlich) erteilten Auftr\u00e4gen. Auch hierbei ist erst die verbindliche Annahme durch den Versand der Auftragsbest\u00e4tigung durch den Verlag erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>3.2 Der Verlag ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsabgabe anzunehmen. Anzeigen sind im Zweifel, falls keine Ausgabenfestlegung ausdr\u00fccklich erfolgt, zur Ver\u00f6ffentlichung innerhalb eines Jahrgangs (Januar bis Dezember) nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einger\u00e4umt, so ist der Auftrag innerhalb eines Zeitjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und ver\u00f6ffentlicht wird.<\/p>\n<p>3.3 Bei Abschl\u00fcssen ist der Kunde berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch \u00fcber die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Auftragserf\u00fcllung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Wird ein Auftrag aus Umst\u00e4nden nicht erf\u00fcllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gew\u00e4hrten und dem der tats\u00e4chlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Im Einzelfall sind bei nicht vom Verlag zu verantwortenden Leistungsausf\u00e4llen z.B. bei versp\u00e4teter Materialzulieferung des Kunden die in der Auftragsbest\u00e4tigung ausgewiesenen Leistungen abzgl. eventuell ersparter Kosten dem Verlag voll umf\u00e4nglich zu erstatten. Die Erstattung entf\u00e4llt, wenn die Nichterf\u00fcllung auf h\u00f6herer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> R\u00fccktritt<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Kunde hat nur aus wichtigem Grund ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag. Die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts muss sp\u00e4testens eine Woche vor dem Anzeigenschlusstermin beim Verlag schriftlich oder in Textform (E-Mail oder Fax) eingegangen sein. Bei Ein-\/Durchheftern und allen verbindlich zugesagten Vorzugspl\u00e4tzen einschlie\u00dflich Umschlag- und Sonderseitenplatzierungen akzeptiert der Verlag keinen R\u00fccktritt selbst bei beim Kunden liegenden wichtigen Gr\u00fcnden.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Ausgabenbezogene Auftr\u00e4ge<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1 Auftr\u00e4ge f\u00fcr Anzeigen und Fremdbeilagen, die erkl\u00e4rterma\u00dfen ausschlie\u00dflich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Pl\u00e4tzen der Druckschrift bzw. Digitalmedien ver\u00f6ffentlicht werden sollen, m\u00fcssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Kunden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuf\u00fchren ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung bedarf.<\/p>\n<p>6.2. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort \u201eAnzeige\u201c, \u201eAdvertorial\u201c oder \u201ePaid Post\u201c deutlich kenntlich gemacht.<\/p>\n<p>6.3. Digitale Werbung bzw. Werbung in digitalen Medien des Verlages muss vom Kunden sp\u00e4testens bis zum im Auftrag vereinbarten DU-Termin gem\u00e4\u00df den technischen Anforderungen des Verlags angeliefert werden. Der Verlag \u00fcberpr\u00fcft nicht, inwieweit das vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellte Werbemittel f\u00fcr den vom Kunden vorgesehenen Werbezweck tauglich ist und seinen Bed\u00fcrfnissen entspricht. Bei Online\/Digitalwerbung, die aufgrund ihrer technischen Gestaltung die Erhebung und Speicherung von Nutzungsdaten erm\u00f6glicht, versichert der Kunde, dass diese Erhebung und Speicherung ausschlie\u00dflich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere der der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)) erfolgt.<br \/>\nDer Kunde gew\u00e4hrleistet, dass das von ihm zur Verf\u00fcgung gestellte Werbemittel sowie die darin verlinkten Zielseiten weder gegen geltendes Recht versto\u00dfen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeintr\u00e4chtigen oder verletzen. Insbesondere gew\u00e4hrleistet der Kunde, dass das Werbemittel so ausgestaltet ist, dass nicht der Eindruck einer Systemmeldung entstehen kann und alle gestalterischen Funktionselemente (z.B. Suchmasken, Pop-Up-Men\u00fcs, Auswahlboxen etc.) auch tats\u00e4chlich aktivierbar sind.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Auftragsablehnung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Verlag beh\u00e4lt sich vor, Anzeigenauftr\u00e4ge \u2013 auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses \u2013 und Beilagenauftr\u00e4ge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grunds\u00e4tzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen versto\u00dfen oder deren Ver\u00f6ffentlichung f\u00fcr den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch f\u00fcr Auftr\u00e4ge, die bei Gesch\u00e4ftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenauftr\u00e4ge sind f\u00fcr den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Kunden unverz\u00fcglich mitgeteilt.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Rechtzeitigkeit der Motivlieferung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen bzw. Druckdaten oder der Beilagen ist der Kunde verantwortlich. F\u00fcr erkennbar ungeeignete oder besch\u00e4digte Druckunterlagen bzw. Druckdaten fordert der Verlag unverz\u00fcglichen Ersatz an. Werden Motive und Druckunterlagen bzw. Druckdaten nicht rechtzeitig (sp\u00e4testens bis zum in den jeweils g\u00fcltigen Mediadaten ausgedruckten jeweiligen Druckunterlagenschlusstermin DU) vom Kunden an den Verlag geliefert, so geht dies voll zu Lasten des Kunden. Der Verlag hat in einem solchen Fall Anspruch auf vollst\u00e4ndige Bezahlung der gebuchten Anzeige\/Beilage.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Druck- Wiedergabequalit\u00e4t und Ersatzanspr\u00fcche<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Verlag gew\u00e4hrleistet die f\u00fcr den belegten Titel \u00fcbliche Druck- und Wiedergabequalit\u00e4t im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen M\u00f6glichkeiten. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollst\u00e4ndigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausma\u00df, in dem der Zweck der Anzeige beeintr\u00e4chtigt wurde.<\/p>\n<p>Farbliche Abweichungen sind nur dann als qualitative Beeintr\u00e4chtigung anrechenbar, wenn die farbliche Wiedergabe im besonderen Ma\u00dfe von der \u00fcblichen herstellungsbedingten Farbvarianz abweicht. L\u00e4sst der Verlag eine ihm zum Abdruck einer Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Auftrags. Der Verlag ist berechtigt, die Art der von dem Kunden gew\u00e4hlten Nacherf\u00fcllung zu verweigern, sofern die gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist und die andere Art der Nacherf\u00fcllung ohne erhebliche Nachteile f\u00fcr den Verbraucher bleibt. Sind die qualitativen M\u00e4ngel auf die Fehlerhaftigkeit von gelieferten Druckvorlagen bzw. Druckdaten zur\u00fcckzuf\u00fchren, so sind Ersatzleistungen f\u00fcr den Kunden ausgeschlossen.<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> Fristen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Kunden haben dem Verlag etwaige bestehende offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Abdruck der Anzeige (Erscheinungstermin) schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der M\u00e4ngelanzeige. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist die Geltendmachung von offensichtlichen M\u00e4ngeln durch den Kunden ausgeschlossen.<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> Haftung des Verlages<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den (Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit) und Sch\u00e4den nach dem Produkthaftungsgesetz, f\u00fcr diese Sch\u00e4den haftet der Verlag nur im Fall nachgewiesener grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz. Der Schadensersatzausschluss gilt auch nicht f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die dem Kunden infolge einer vom Verlag vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig ver\u00fcbten Pflichtverletzung entstanden sind. F\u00fcr vertragstypische Sch\u00e4den, die dem Kunden infolge einer vom Verlag ver\u00fcbten, wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet der Verlag auch dann, wenn ihm oder einem seiner Erf\u00fcllungsgehilfen Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Im \u00dcbrigen ist die Haftung des Verlages f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Die Nachweispflicht obliegt allein dem Kunden.<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><strong> Korrekturabz\u00fcge<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Korrekturabz\u00fcge sind aus technischen Gr\u00fcnden nicht vor Drucklegung bzw. Ver\u00f6ffentlichung lieferbar.<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li><strong> Gr\u00f6\u00dfenvorschriften und Formate<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Sind keine besonderen Gr\u00f6\u00dfenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige \u00fcbliche tats\u00e4chliche Abdruckh\u00f6he der Berechnung zu Grunde gelegt.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li><strong> G\u00fcltige Preise<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die angebotenen Anzeigen- und Werbepreise in der jeweils g\u00fcltigen Preisliste sind bindend. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich rein netto zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p>\n<ol start=\"15\">\n<li><strong> Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Falls der Kunde nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Ver\u00f6ffentlichung (mit Datum des Erscheinungstermins) der Anzeige \u00fcbersandt. Die Zahlung der Rechnung hat ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen, sofern nicht auf der Rechnung etwas anderes vermerkt ist. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. W\u00e4hrend des Verzugs ist die Geldschuld in H\u00f6he von 8%-Punkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu verzinsen.<\/p>\n<ol start=\"16\">\n<li><strong> Agenturauftr\u00e4ge und AE-Provisionen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Anzeigenauftr\u00e4ge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbemittler, Media- und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Vertr\u00e4gen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausf\u00fchrung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zur\u00fcckstellen und f\u00fcr die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begr\u00fcndeter Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Kunden bzw. des Mittlers ist der Verlag berechtigt, auch w\u00e4hrend der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne R\u00fccksicht auf ein urspr\u00fcnglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbetr\u00e4ge abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>AE-Provisionen k\u00f6nnen nur nachweislich an im Auftrag eines Kunden\/Mandanten agierende Werbe- und Mediaagenturen geleistet werden. 15% vom Nettoauftragswert ist die maximale Provisionsh\u00f6he, die an solche Agenturen geleistet werden kann. Inhouse-Agenturen von Anzeigenkunden wird keine AE-Provision gew\u00e4hrt.<\/p>\n<ol start=\"17\">\n<li><strong> Belege<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Verlag liefert mit der Rechnung oder mit separater Post auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Belege k\u00f6nnen hilfsweise auch im pdf-Format oder als Screenshot digital an den Kunden \u00fcbersendet werden.<\/p>\n<ol start=\"18\">\n<li><strong> Kosten f\u00fcr Druckunterlagen und Datenbearbeitung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Kosten f\u00fcr die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie f\u00fcr vom Kunden gew\u00fcnschte oder zu vertretende \u00c4nderungen in \u00fcbersandten Druckdaten urspr\u00fcnglich vereinbarter Ausf\u00fchrungen hat der Kunde zu tragen.<\/p>\n<ol start=\"19\">\n<li><strong> Auflagenminderung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss \u00fcber mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder \u2013 wenn eine Auflage nicht genannt ist \u2013 die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tats\u00e4chlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres um mehr als 25 Prozent unterschritten wird. Bei Einzelbuchungen f\u00fcr Anzeigen oder Beilagen in einzelnen Ausgaben entsteht erst dann ein Preisminderungsanspruch des Kunden, wenn die Auflagenh\u00f6he einer Ausgabe im Vergleich zum Auflagendurchschnitt des letzten Quartals um 40 Prozent reduziert ist. Die Nachweispflicht \u00fcber die entsprechende Auflagenreduzierung obliegt dabei allein dem Kunden. Dar\u00fcber hinaus sind bei Abschl\u00fcssen Preisminderungsanspr\u00fcche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Kunden von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zur\u00fccktreten konnte.<\/p>\n<p>Der Verlag garantiert keine bestimmte Anzahl von Klickraten, Ad-Impressions, Leads, Visits oder andere Zugriffszahlen in seinen digitalen Medien. In den Mediadaten ausgedruckte Zahlen dienen lediglich der Dokumentation aus dem Vorjahr und geben einen groben Orientierungsrahmen auf die im G\u00fcltigkeitszeitraum zu erwartenden Zahlen.<\/p>\n<ol start=\"20\">\n<li><strong> Nutzungsrechte<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Kunde versichert, dass er Inhaber aller erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Anzeigen\/Werbemotiven ist, und r\u00e4umt dem Verlag ein Einfaches, nicht ausschlie\u00dfliches, nicht \u00fcbertragbares, weltweites, zeitlich unbegrenztes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verf\u00fcgung gestellten Werbemitteln ein. Der Kunde stellt den Verlag insoweit auf erstes Anfordern von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die eine Verletzung von Rechten geltend machen, und verpflichtet sich, dem Verlag in diesem Umfang alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Sch\u00e4den zu ersetzen.<\/p>\n<ol start=\"21\">\n<li><strong> Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge und Streitigkeiten daraus der Sitz des Verlages, also K\u00f6ln.<\/p>\n<ol start=\"22\">\n<li><strong> Recht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>S\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten zudem die g\u00fcltigen steuerlichen- und Finanzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<ol start=\"23\">\n<li><strong> Datenschutzerkl\u00e4rung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Auftraggeber wird hiermit gem\u00e4\u00df Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit dem Verlag angegebenen Daten, insbesondere die im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschlie\u00dflich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Kunde dies angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Verg\u00fctung. Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden bzw. eines Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verf\u00fcgbarkeitsanfrage zu erheben, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um den Kunden die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlages zu erm\u00f6glichen und eine Abrechnung vornehmen zu k\u00f6nnen. Der Kunde kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten pers\u00f6nlichen Daten unentgeltlich bei dem Verlag einsehen. Der Verlag verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TDDSG, MDStV, BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis bekanntwerdenden Daten des Kunden, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Zwecke der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.<\/p>\n<p>Der Verlag bedient sich im Rahmen seiner Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit einer Datenverarbeitungsanlage und verarbeitet Kundendaten in dem durch die EU-DSGVO vorgegebenen zul\u00e4ssigen Rahmen. Ein Datenschutzbeauftragter ist beim Verlag bestellt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB f\u00fcr Anzeigen und Werbeleistungen in Zeitschriften und Magazinen sowie digitalen Medien des unter der Marke BUSINESS GEOMATICS zusammengefassten Verlagsangebotes der sig Media GmbH &amp; Co. 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